Informationen für Mandanten

Vollmacht

Sofern wir Ihre Interessen vertreten sollen, ist die Erteilung einer Vollmacht erforderlich. Diese können Sie sich herunterladen, ausdrucken und uns im Original oder per Fax zusenden.

Mit Zusendung einer Vollmacht ist nicht automatisch ein Anwaltsvertrag zustande gekommen.

Kein Geld und trotzdem anwaltlicher Beistand?

Bei geringen oder keinem Einkommen stellt sich die Frage, ob trotzdem anwaltliche Hilfe erhalten werden kann.
Selbstverständlich helfen wir Ihnen auch in dieser Situation. Bitte bringen Sie uns einen Berechtigungsschein, den Sie bei der Rechtsantragstelle des für Sie zuständigen Amtsgerichts erhalten können.

Die Rechtsantragstelle benötigt von Ihnen nicht nur das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular, sondern auch Nachweise für Einkünfte und Ausgaben u.a. durch Lohnabrechnungen, Einkommensnachweise oder Bescheide des Sozialamtes, Versicherungspolicen etc.

Nehmen Sie daher bitte diese Dokumente zur Rechtsantragstelle mit.